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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lieferfirma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen.

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2. Preise:

Als Verkaufspreis gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr die am Tage der Lieferung gültigen Preise der Lieferfirma.

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3. Zahlung:

  • Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum netto.

  • Bei Überschreiten des Zieles werden vom Tage des Verzugs – im kaufmännischen Verkehr ab Fälligkeit – Zinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskont in Anrechnung gebracht.

  • Gegenansprüche des Bestellers oder Ansprüche auf Ersatzlieferungen berechtigen nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung der Zahlung, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Bestellers.

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4. Versand:

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

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5. Gewährleistung:

  • Beanstandungen, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, können innerhalb 8 Tagen nach Warenerhalt berücksichtigt werden, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Mehrfache Nachbesserungen werden zugelassen. Die Lieferfirma ist darüber hinaus berechtigt, statt der vorgeschriebenen Ansprüche Minderung des Kaufpreises zu gewähren.

  • Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so hat er alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Fehllieferungen binnen 6 Tagen und der Käufer der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel binnen 2 Wochen nach Lieferung der Lieferfirma anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Anzeige nicht schriftlich und innerhalb der genannten Frist zugeht.

  • Kosten, welche durch eine unbegründete Beanstandung entsteht, trägt der Käufer.

  • Nach Mängelanzeige hat der Käufer, hinsichtlich des weiteren Verhaltens, Weisung der Lieferfirma einzuholen und die Ware auf Anforderung unverzüglich frei an die Lieferfirma zurückzusenden.

  • Soweit Ware von uns falsch geliefert ist, sei es falsch adressiert, falsch verpackt oder aus anderem Grunde, so ist der Empfänger der Ware verpflichtet, die Lieferfirma sofort zu verständigen und auf die Anweisungen zu warten, wohin die Ware weitergeleitet werden soll.

  • Falsch gelieferte Ware darf nicht sofort ohne Rückfrage an die Lieferfirma zurückgesandt werden.

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6. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Lieferfirma. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag der Lieferfirma.

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7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Ist in allen Belangen und für beide Teile Bezirksgericht A-4910 Ried im Innkreis

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8. Vereinbarungen:

Alle sonstigen Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche von Mitarbeitern der Lieferfirma, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Lieferfirma.

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